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AGB

§ 1 Anwendungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die der Hundweilerhof gegenüber dem Gast, dem Veranstalter oder sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt. Der Hundweilerhof ist berechtigt, seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
  2. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten, die mit dem Hundweilerhof abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
  3. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn der Hundweilerhof diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.

 § 2 Vertragsschluss

  1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des Hundweilerhofs zustande. Dem Hundweilerhof steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail) oder schlüssig, durch Leistungserbringung anzunehmen.
  2. Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schaden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn der Hundweilerhof dies ausdrücklich gestattet. Der Hundweilerhof kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.

 § 3 Nutzung, Tierhaltung, Übergabe, An- und Abreise, Rauchverbot

  1. Die Zurverfügungstellung der Ferienhäuser erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hundweilerhofs und gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
  2. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.
  1. Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.
  2. Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.
  1. Der Vertragspartner haftet grundsätzlich des Hundweilerhof für sämtliche Schaden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Hundweilerhofs erhalten, verursacht werden.
  2. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Ferienhäuser. Sollten Ferienhäuser nicht verfügbar sein, wird der Hundweilerhof den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einer räumlich nahen gelegenen Beherbergung gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat der Hundweilerhof vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
  3. Gebuchte Ferienhäuser stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 16 Uhr zur Verfügung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  4. Die Ferienhäuser müssen am Abreisetag bis 10 Uhr geräumt sein. Danach kann der Hundweilerhof über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14.30 Uhr 25% der Übernachtungsrate in Rechnung stellen, ab 15 Uhr 80% und ab 17 Uhr 100% der Übernachtungsrate (Tagespreis).
  5. In sämtlichen Einrichtungen ist das Rauchen verboten. Auf der Veranda oder im Freien darf geraucht werden. Bei Verstoß wird dem zuwiderhandelnden Gast eine Extrareinigungsgebühr von mindestens 150,00 Euro in Rechnung gestellt. Sollte durch einen Verstoß gegen dieses Rauchverbot eine Weitervermietung wegen anhaltender Geruchsbelästigung nicht möglich sein, so behält sich der Hundweilerhof vor, den zuwiderhandelnden Gast in voller Höhe mit dem Umsatzausfall zu belasten, auch nach dessen Abreise.

 

 § 4 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung

  1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Hundweilerhofs. Die Preise für zusätzliche Leistungen (nicht Übernachtungsrate) sowie sämtliche Preise aller Ferienhäuser oder sonstigen Leistungen verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen oder Kulturförderabgaben nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Vertragspartner, sofern notwendig, zusätzlich zu tragen. Die jeweiligen Beträge werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat der Hundweilerhof das Recht, Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Der Hundweilerhof ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.
  2. Rechnungen sind, wenn nicht anders geregelt, grundsätzlich per Überweisung, PayPal, Sofortüberweisung, Apple/Android Pay oder mit Kreditkarte zu zahlen. Der Hundweilerhof ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
  3. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt den Hundweilerhof, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Hohe von bis zu 100 % der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
  4. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Hohe von 10,00 Euro fällig. Alle weiteren anfallenden Inkassokosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
  5. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung des Hundweilerhofs nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Anspruche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hundweilerhofs abgetreten werden.
  6. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Leistungen mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung, garantierte Buchung oder Gutscheine) eine Kreditkarte, ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.a.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zum Hundweilerhof nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber dieser Belastung zu widerrufen.

 

 

 § 5 Leistungsstornierung/ Leistungsreduzierung

  1. Reservierungen, über unsere Homepage, des Vertragspartners sind nach der Annahme des Hundweilerhofs für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser, soweit nicht anders vereinbart, folgenden Schadenersatz zu leisten:

 

  1. Servicegebühr von 29 EUR, wenn die schriftliche Stornierung oder Reduzierung bis zu 60 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hundweilerhof zugeht.
  2. Für Buchung eines oder mehrerer Ferienhäuser: Schadenersatz i.H.v. 30% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 60 Tage bis zur vertraglich vereinbarten Zeit vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hundweilerhof zugeht.
  3. Für Buchung eines oder mehrerer Ferienhäuser: Schadenersatz i.H.v. 70% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 30 Tage bis zur vertraglich vereinbarten Zeit vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hundweilerhof zugeht.
  4. Für Buchung eines oder mehrerer Ferienhäuser: Schadenersatz i.H.v. 100% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 7 Tage bis zur vertraglich vereinbarten Zeit vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hundweilerhof zugeht.
  5. Bei/Für Buchung eines oder mehrerer Ferienhäuser: Im Falle einer Stornierung am Anreisetag oder einer Nichtanreise werden 100 % berechnet.

 

  1. Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.
  2. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden des Hundweilerhofs nicht gegeben oder geringer ist.
  3. Wir raten zu einer Reiserücktrittsversicherung Ihrer Wahl.

 § 6 Rücktritt/ Kündigung des Hundweilerhofs

  1. Der Hundweilerhof ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§314) berechtigt, wenn:
  2. der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt.
  3. die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer vom Hundweilerhof nicht zu vertretenden Umstande unmöglich ist.
  4. der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht.
  5. der Vertragspartner den Namen des Hundweilerhofs mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht.
  6. vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Hundweilerhofs untervermietet werden.
  7. Der Hundweilerhof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hundweilerhofs in der Öffentlichkeit gefährden kann.

 

  1. Der Hundweilerhof hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts/der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes, schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch den Hundweilerhof begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch des Hundweilerhofs auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihm getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

 § 7 Haftung des Hundweilerhofs, eingebrachte Gegenstände, Verjährung

  1. Der Hundweilerhof haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
  2. Ausnahmsweise haftet der Hundweilerhof für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden,

 

  1. die auf der Verletzung essenzieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
  2. aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 

  1. Eine Haftung des Hundweilerhofs für Folgeschäden oder mittelbare Schaden ist ausgeschlossen.
  2. Haftungsausschlüsse und —Beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch Hundweilerhofs eingesetztes Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn der Hundweilerhof eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
  3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mangel unverzüglich, spätestens bei Abreise, dem Hundweilerhof anzuzeigen.
  4. Für eingebrachte Gegenstande des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§701 ff BGB.
  5. Fahrzeuge, die auf dem Hundweilerhof abgestellt werden, auch entgeltlich, begründen keinen Verwahrungsvertrag. Bei Beschädigung oder Verlust auf dem Hundweilerhof abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet der Hundweilerhof nicht.
  6. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners/Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Der Hundweilerhof bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
  7. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen den Hundweilerhof aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von dem Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben musste.

 § 8 Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreisevertrage

  1. Besteht die Leistungspflicht des Hundweilerhofs neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogramms als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sog. Pauschalreisevertrag.
  2. Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind.
  3. Werden vereinbarte und zur Verfügung gestellte Leistungen vom Vertragspartner nicht in Anspruch genommen, ist eine Herabsetzung oder Rückvergütung des Gesamtentgeltes nicht möglich.
  4. Der Hundweilerhof haftet nicht für Schaden, die der Vertragspartner anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Vertragspartner wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.

 § 9 Angebot, Vertragsschluss und Widerruf im Online-Shop

  1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung aufgeben“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
  2. Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
  3. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hundweilerhof, Hundweiler 6, 88677 Markdorf, info@hundweilerhof.de, Telefon: +49 7544 73386) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
  4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  5. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
  6. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
  7. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren Eigentum vom Hundweilerhof.

 

 § 10 Lieferung und Versand

  1. Wir liefern innerhalb Deutschlands auf dem schnellsten Wege. Die Lieferzeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt bei 2 - 5 Tagen. Lieferungen in das EU-Ausland und in die Schweiz erfolgen auf gesonderte Nachfrage. Bitte bedenken Sie auch, dass unsere Produkte keine Massenartikel sind und wir Lieferzeiten nicht immer vermeiden können. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass wir Ihren Auftrag auch in Teillieferungen ausführen.
  2. Die angegebenen Preise beinhalten für Lieferungen in die Bundesrepublik Deutschland und in Länder der Europäischen Union (EU) die derzeit gültige Mehrwertsteuer der Bundesrepublik Deutschland und werden in der Rechnung separat ausgewiesen.
  3. Die Versandkosten für den Versand innerhalb Deutschlands werden für alle Online-Bestellungen über das Gewicht berechnet. Die Kosten werden Ihnen entsprechend aufgeführt.
  4. Für Bestellungen außerhalb unseres Online-Shops gelten andere Versandkosten.

  $ 11 Erfüllung- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, TeiIunwirksamkeit

  1. Erfüllung- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Hundweilerhof, Hundweiler 6, 88677 Markdorf.
  2. Es gilt deutsches Recht. Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  3. Mit Ausnahme für private Endverbraucher wird der Geschäftssitz des Hundweilerhofs als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Anspruche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, vereinbart.
  4. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und dem Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 12 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Der Gast haftet für Schäden, die durch von ihm eingebrachte elektronische Geräte entstehen, eine Haftung des Hundweilerhof Schaden des Gastes, die durch von ihm eingebrachte elektronische Geräte entstehen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Hundweilerhof trifft ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches (Mit-) Verschulden. Soweit der Hundweilerhof für den Gast auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Hundweilerhof von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Hundweilerhofs bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Gerate auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hundweilerhofs gehen zu Lasten des Gastes und der Gast haftet dafür, soweit der Hundweilerhof diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann der Hundweilerhof pauschal erfassen und berechnen.
  3. Störungen an vom Hundweilerhof zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Hundweilerhof diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

 

Hundweiler, Stand: Januar 2023